zur Befestigung von Profilblechen und Faserzement auf Holz-, Stahl- und Aluminiumunterkonstruktionen, Holz: eine Mindesteinschraubtiefe von 30 mm ist zu beachten, Stahl: der Zapfen sollte einen Überstand von 7 mm bei einer Metallunterkonstruktion haben, Grobgewinde mit Spitze für Holzunterkonstruktionen sowie dünnwandige Bleche <3 mm, Scheiben-Ø 16 x 3 mm