Hinweis: Die erste Instandhaltung muss bei vorgeschriebenen Löschern nach spätestens 2 Jahren erfolgen, wobei bei fabrikneuen Geräten als Grundlage zur Ermittlung der ersten Instandhaltung der Kaufmonat (z. B. Kassenbon als Rechnungsbeleg) im Herstelljahr herangezogen werden kann.
Hinweis: Die erste Instandhaltung muss bei vorgeschriebenen Löschern nach spätestens 2 Jahren erfolgen, wobei bei fabrikneuen Geräten als Grundlage zur Ermittlung der ersten Instandhaltung der Kaufmonat (z. B. Kassenbon als Rechnungsbeleg) im Herstelljahr herangezogen werden kann.