Feuerschutzabschlüsse sind gemäß den bauaufsichtlichen Zulassungen (bis auf die T30-1 N2/50 in der Außenanwendung), nur für den Einsatz an inneren Wänden zugelassen, sollen Feuerabschlüsse im Außenbereich eingesetzt werden, so müssen die Türen/Tore bauseits durch geeignete Maßnahmen (z. B. Vordächer, Einhausungen usw.) vor Witterungseinflüssen, insbesondere vor Schlagregen, geschützt werden
Feuerschutzabschlüsse sind gemäß den bauaufsichtlichen Zulassungen (bis auf die T30-1 N2/50 in der Außenanwendung), nur für den Einsatz an inneren Wänden zugelassen, sollen Feuerabschlüsse im Außenbereich eingesetzt werden, so müssen die Türen/Tore bauseits durch geeignete Maßnahmen (z. B. Vordächer, Einhausungen usw.) vor Witterungseinflüssen, insbesondere vor Schlagregen, geschützt werden